Careleaver-Forderungen an die Politik:
- Wir wollen von Behörden nicht wie BittstellerInnen behandelt werden!
- Wir wollen, dass sich die Jugendämter an das Gesetz halten (§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) und uns entsprechend beraten, statt uns zu sagen, dass wir "mit 18 raus" sein sollen!
- Wir wollen eine bessere Zusammenarbeit der am Übergang beteiligten Behörden! "Ämterstressminimierung statt Verschiebebahnhof"!
- Wir wollen, dass keine Jugendhilfemaßnahme mehr beendet wird, ohne dass klar ist, wo die Person wohnen wird und wie sich die Person finanzieren wird! Eine Entlassung in die Wohnungslosigkeit ist keine Option!
- Risikoreiche Übergänge sollten unbedingt vermieden werden, um das bereits Aufgebaute nicht wieder zum Einsturz zu bringen!
- Wir wollen auch für unsere Zukunft sorgen und Geld, z.B. für eine Kaution, ansparen können: Überarbeitung der 75% Regel (Kostenbeteiligung bei eigenem Einkommen)!
- Wir wollen, dass auch Jugendämter Hilfeplantermine ernst nehmen und diese pünktlich wahrnehmen (trotz der vielen Kinderschutzfälle)!
- Wir fordern, dass Careleaver von der BaföG-Rückzahlung befreit werden!
- Maßgeschneiderte Hilfen statt Pathologisierung durch "Erst Diagnose, dann Jugendhilfe"
- Keine bzw. geringere Kostenheranziehung (Heimkostenbeteiligung) bei Careleavern mit Ausbildungsgehalt, Nebenjob u.ä.
- Mehr Budget für die Jugendhilfe für mehr Personal für die Jugendämter
- In der Öffentlichkeit/Allgemeinheit ein Bewusstsein für für die Probleme von Careleaver/innen schaffen
- "Persönlichkeit und deren Entfaltung" vor Kostendruck
- Politiker müssen Flüchtlingen und anderen jungen Leuten eine Ausbildung und Lernmöglichkeiten geben
- Einrichtung von Ombudspersonen, die unabhängig von den an der Hilfe beteiligten Institutionen anwaltschaftlich mit Careleaver_innen arbeiten.
- Wenn über 21 über Sozialhilfe finanziert wird, müssen die Kostensätze an den Bedarf (Ausbildung etc.) von Careleaver_innen angepasst werden.
- Spart nicht an der Zukunft! Gewährt uns die volle Unterstützung!
- Ein Gesetz (und dessen Anwendung!) für ganz Deutschland, statt regional unterschiedlicher Jugendhilfe nach Kassenlage
- Zuständig bleiben auch bei Erstanträgen oder Neuanträgen bis ca. zum 25. Lebensjahr. Auch für kurzfristige niedrigschwellige Hilfeangebote sorgen, um z.B. Krisen zu überwinden.
- Nehmt die Lage der Careleaver ernst. Verschlechtert nicht das SGB VIII!
- Den § 41 (Hilfe für junge Volljährige) nicht einschränken, sondern besser anwenden!
- Entschädigungsgelder für Heimgeschädigte (z.B. Hasenburg) ermöglichen
- Die Jugendämter sollen zuständig bleiben für Menschen die nach §35a betreut werden bis 27, falls keine anderen Ressourcen mobilisiert werden können!
- Zuständigkeit der Jugendhilfe für über 18jährige, die aus der Jugendstrafanstalt entlassen werden; sonst gehen sie verloren.